Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht

Urheberrecht, Marken- und Patentrecht


Der markenrechtliche Schutz von Unternehmens- und Produktnamen, Symbolen und Inhalten, Design oder technischen Neuerfindungen sowie der Schutz geistigen und künstlerischen Eigentums ist ein hochsensibler Bereich, in dem eine umfassende rechtliche Absicherung unabdingbar ist. Existieren z. B. bereits ähnliche Produkten auf dem Markt oder versäumen Sie den rechtzeitigen Schutz Ihrer Marke, drohen Abmahnungen und Unterlassungsklagen, wodurch der gute Ruf Ihres Namens, Unternehmens oder Produkts sehr leicht in Gefahr gerät.

Weiterhin ist zu beachten, dass allgemein gebräuchliche Zeichen, Logos oder Worte oftmals nicht geschützt werden können. Ist der gewünschte Name bereits beim Patent- und Markenamt angemeldet, kann dagegen ein weiterer Eintrag in Frage kommen, falls Sie in einer anderen Branche als der bisherige Namensinhaber tätig werden und der Verdacht einer Ausbeutung des guten Rufs der bestehenden Marke ausgeschlossen werden kann.

Unsere Kanzlei beantwortet sämtliche anfallenden Fragen zum Thema Urheberrecht und Markenschutz. Planen Sie eine Markenanmeldung, analysieren wir den betroffenen Bereich nach artgleichen bzw. bereits geschützten Marken. Bei gewerblich anwendbaren Neuerfindungen übernehmen wir die Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung sowie den Markenschutz und beraten Sie über flankierende Schutzmöglichkeiten gegen unerlaubte Nutzung durch Dritte, so z. B. durch wettbewerbsrechtliche Prüfung sowie Sicherung gleichlautender Internetseiten. Mögliche Verjährungsfristen behalten wir für Sie im Auge und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich bei Abmahnungen, Patent- oder Markenrechtsverstößen, Löschungs- sowie Abgrenzungsverfahren.

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