Schadenersatzrecht, Schmerzensgeldrecht und Opferhilfe

Klaasischer Totalschaden


Per Gesetz ist festgelegt, dass jeder Verursacher von Schäden an Vermögen, Rechten oder Personen für die aus seinem Handeln entstandenen Folgen haftet und einen entsprechenden Ausgleich zu leisten hat. So weit, so gut. Denn in der Praxis treten bereits bei der Feststellung eines eingetretenen Schadens eine Fülle mitentscheidender Faktoren auf, deren Auslegung häufig juristische Auseinandersetzungen mit sich bringt.

Was genau ist der Schaden, in welchen Umfang ist er ersatzfähig? Welche Kosten werden, z. B. im Fall einer Auto-Reparatur, ersetzt? Was ist mit dem Ersatz für Schäden, die indirekt mitverursacht wurden? Etwa bei einem entgangenen Arbeitsauftrag. Und wie beziffert man Schmerzensgeld bei körperlichen oder psychischen Schäden? Hat der Geschädigte evtl. gar fahrlässig gehandelt und trägt somit eine Teilschuld?

Zu derart komplexen Sachverhalten macht eine professionelle juristische Beratung Sinn und sollte daher frühzeitig angestrebt werden. Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich bei Fragen rund ums Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht. Wir überprüfen Ihrer Ansprüche gegenüber den Haftpflichtversicherern auf Höhe und Durchsetzbarkeit.

Liegt ein Verbrechen vor, vertreten wir Sie im Bereich der Opferhilfe bei der Einforderung ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche im Strafverfahren, wie auch zivilrechtlich. Bei aktiver Teilnahme am Hauptverfahren gegen den Angeklagten vertreten wir Sie als Nebenkläger, nehmen Einsicht in die Ermittlungsakten und legen nach der Urteilsverkündung ggf. Rechtsmittel ein.

Als Ansprechpartner in diesen Bereichen stehen Ihnen Frau Rechtsanwältin Daniela Richter und Herr Rechtsanwalt Oliver Baumann beratend und vertretend zur Seite.

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