Reiserecht

Erholsamer Urlaub

Sorgenfrei in den Urlaub und rundum erholt zurück, so sollte es sein. Leider können sich aber auch in der schönsten Zeit des Jahre unvorhergesehene Komplikationen ergeben. Ob der vereinbarte Preis für den Flug gen Süden nachträglich vom Reiseveranstalter erhöht wird oder der Transport kurzfristig und über zeitraubende Umwege mit einer anderen als der ursprünglich vorgesehenen Fluggesellschaft erfolgt. Schließlich kommt nur das halbe Reisegepäck am Zielort an. Auch das Hotel macht, entgegen den traumhaften Fotos im Reiseprospekt, einen miserablen Eindruck und liegt zudem neben einer lärmenden Baustelle.

Für alle vorgenannten Umstände können Sie in der Regel nachträglich Schadenersatz geltend machen. Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich bei dessen Einforderung bzw. der Durchsetzung von Preisminderungen gegenüber den Reiseveranstaltern. Versichern Sie sich nach Möglichkeit bereits vor Antritt jeder größeren Reise über das Kleingedruckte im Vertrag, einer Reiserücktrittsversicherung bzw. der möglichen Übertragbarkeit ihrer Tickets. Darüber hinaus informieren wir Sie darüber, was beim Auftreten eines Reisemangels zu beachten ist, da bereits ein richtiges Vorgehen vor Ort entscheidend für die spätere Durchsetzung eventueller Schadenersatzansprüche sein kann.

Als Ansprechpartner in diesen Bereichen stehen Ihnen Frau Rechtsanwältin Daniela Richter und Herr Rechtsanwalt Oliver Baumann zur Verfügung.

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