Rechtsberatung

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Sie wünschen eine anwaltliche Erstberatung, um die Erfolgsaussichten in einer Rechtsangelegenheit fachlich einschätzen zulassen? Die hierbei anfallende Gebühr richtet sich zum einen nach dem Gegenstandswert sowie dem anfallenden Arbeitsaufwand und Schwierigkeitsgrad. Bitte beachten Sie, dass die vom Gesetzgeber auf einen maximalen Betrag von 190,00 € begrenzte Höchstgrenze für die Erstberatung seit 2007 nicht mehr gilt. Zum Vorteil des Mandanten wird das Honorar für die Erstberatung im Falle der weiteren Beauftragung auf die später anfallenden Vergütungen voll angerechnet.

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