Prozessfinanzierung

Prozessfinanzierung


Kalkulierbares Kostenrisiko

Beabsichtigen Sie eine Geldforderung (z. B. Schadenersatz, Forderungen aus einem Erbfall, vertragliche Ansprüche etc.) gegenüber einem zahlungsfähigen Schuldner geltend zu machen? Die anfallenden Prozesskosten sind Ihnen jedoch zu teuer bzw. möchten Sie diese als Unternehmen nicht als Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in der Bilanz ausweisen? Falls Ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat und einen bestimmten Streitwert (ca.10.000 bis 500.000 €) erfüllt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Prozesskosten durch einen privaten Finanzdienstleister finanzieren zu lassen.

Sollten Sie Interesse an einer Prozesskostenfinanzierung haben, stellen wir nach Rücksprache einen Antrag auf Kostenübernahme bei einem geeigneten Finanzierer.

Dieser wird sämtliche im Zusammenhang mit dem Verfahren stehenden Unterlagen sowie die örtlichen Rechtsprechungsgepflogenheiten prüfen und sich entsprechend der durch ihn ermittelten Erfolgsaussichten für eine Übernahme entscheiden. In dem Fall können wir als Ihr Prozessvertreter ein Verfahren führen, dessen Finanzierung in jedem Fall bis zum Ende der Instanz sichergestellt ist und bereits vor den fachkundigen juristischen Beratern des Finanzierers bestehen konnte.

Im Gegenzug erhält das Unternehmen im Erfolgsfall einen Teil des erzielten Erlöses (Beteiligungsquote). Die Höhe der Beteiligungsquote ist abhängig vom Prozessfinanzierer und von der Höhe der erzielten Summe. Die Quote kann auch gestaffelt sein. Sie beträgt in der Regel 20 bis 30 % der tatsächlich erzielten Summe.

Übrigens: Eine Vielzahl von Kleinstansprüchen zum selben Themenkomplex läßt sich ggf. zusammenfassen und (nach Art der amerikanischen Sammelklagen) ebenfalls mittels Prozessfinanzierung geltend machen.

Bedeutende Prozessfinanzierer:

FORIS AG

Allianz ProzessFinanz GmbH

D.A.S. Prozessfinanzierung AG 

Roland Prozessfinanz AG

Optionen: