Ordnungswidrigkeitengesetz und Bußgeldverfahren
Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz können sowohl im allgemeinen wie auch im Verkehrsbereich unangenehme Folgen nach sich ziehen. Neben einem Bußgeldbescheid droht bei schweren Vergehen im nachfolgenden Verwaltungsverfahren beispielsweise der Entzug der Fahrerlaubnis o. ä.
Unsere Kanzlei berät Sie ggf. bei der Formulierung von Widersprüchen gegen ungerechtfertigte Bußgeldbescheide, vertritt Sie bei Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und verteidigt Sie im Falle des Einspruchs vor den Gerichten.
Als Ansprechpartner in diesen Bereichen stehen Ihnen
Herr Rechtsanwalt Cüneyt Gençer und
Frau Rechtsanwältin Daniela Richter zur Verfügung.

