Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht

Freundlicher Beamter


Dieses Rechtsgebiet beinhaltet sämtliche Bereiche, in denen der Staat (bzw. seine Behörden) reglementierend in das alltägliche Leben sowie einzelne Geschäftsbereiche der Bürger eingreift. Angefangen vom Abfallrecht über das Baurecht, Kommunalrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht bis hin zum Verfassungsrecht. Sein materieller Regelungsbereich umfasst dabei die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen, Baugenehmigungen, den Erhalt von Subventionen oder die Zuteilung von Anwohnerparkplätzen ebenso wie die Kampfhundeverordnung, Abschleppkosten oder Gebührenbescheide jeglicher Art.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie bei öffentlich-rechtlichen Auseinandersetzungen, der Abwehr ungerechtfertigter Bescheide sowie der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Staat. Bezüglich des einstweiligen Rechtsschutzes (dieser bietet kurzfristigen Schutz vor behördlichen Maßnahmen) sowie bei der Durchsetzung von Genehmigungsverfahren und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen vor den Verwaltungsgerichten vertreten wir Sie auf Wunsch außergerichtlich und gerichtlich.

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