Nationales und internationales Kaufrecht
Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Maly,
RA Cüneyt Gençer und Av. Tunay bei der Eröffnungs-
feier Gençer & Coll. in Antalya im September 2006
Der Abschluss eines Kaufvertrags stellt ein Rechtsgeschäft dar, das wir heute beinahe täglich mehrfach tätigen, z. B. beim Einkauf um die Ecke. Selbst grenzüberschreitende Kaufverträge werden mit der Globalisierung und per Internet immer selbstverständlicher. Erst wenn beim Kaufgegenstand ein Mangel auftritt oder der Käufer später vom Kaufvertrag zurücktreten möchte - was übrigens besonders häufig bei Vertragsschließungen an der Haustür, im Internet oder am Telefon geschieht - wird man sich dieses Umstands bewußt. Streitigkeiten enden dann nicht selten vor Gericht.
Dem läßt sich durch eine fachkundige Beratung vorbeugen. Unsere Kanzlei informiert Sie bei allen anfallenden Fragen betreff des nationalen und internationalen Kaufrechts sowie bezüglich Haustür- und Fernabsatzgeschäften und den daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Überprüfung von Verträgen mit nationalen und internationalen Geschäftspartnern. Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Käufer auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadenersatz vertreten wir Sie sowohl national, als auch international und informieren Sie über Rechte aus Garantievereinbarung sowie rechtliche Konsequenzen, die sich aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres nationalen oder internationalen Vertragspartners für Sie ergeben. Ist ein Rechtsstreit nicht mehr vermeidbar, vertreten wir Ihre Rechte auch bei Gericht.
Sind Sie Verkäufer, beraten und vertreten wir Sie bei der Formulierung Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen und Garantievereinbarungen sowie der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche zur Sachmängelhaftung. Selbstverständlich unter Berücksichtigung der ggf. betroffenen ausländischen Rechtsordnungen. Hierbei stehen Ihnen unseren mehrsprachigen Mitarbeitern (Sprachkompetenz in der deutschen, türkischen, russischen, spanischen, polnischen und englischen Sprache) zur Seite.
Als Ansprechpartner in diesem Bereichen steht Ihnen
Herr Rechtsanwalt Cüneyt Gençer zur Verfügung.

