Mediation im Privatrecht

Laubsägearbeit von Özkan Gençer


Lösungen von Mensch zu Mensch

Mediation ist eine Methode der konstruktiven Konfliktbewältigung, bei der zwei streitende Parteien mit Hilfe eines dritten, neutralen Partners - des Mediators - eine ausgleichende Lösung erarbeiten. Gerade in Situationen, in denen die Betroffenen aus beruflichen oder privaten Gründen auch künftig den Kontakt miteinander pflegen müssen, führt diese Art der Konfliktlösung meist zu einem befriedigenderen Ergebnis als z. B. die Auseinandersetzung vor Gericht. Denn sie berücksichtigt auch juristisch nicht relevante Details, die für die Beteiligten meist eine erhebliche Rolle spielen. So sind Missverständnisse oder verletzte Gefühle, die auf den ersten Blick nicht mit dem Streitgegenstand in Verbindung stehen, oftmals die eigentliche Ursache des Konflikts.

Mediation wird vielfach im Unternehmens- und Wirtschaftsbereich bei Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Vorgesetzten und Mitarbeitern eingesetzt. Auch bei Streitigkeiten zwischen Geschäftspartnern, Nachbarn, Mietern und Vermietern sowie im privaten Bereich bei Familienkonflikten oder beim Täter-Opferausgleich wurden in der Vergangenheit sehr gute Ergebnisse erzielt.

Unbedingte Voraussetzung für eine Mediation ist der Wille zum Dialog auf beiden Seiten. Dass dieser letztlich erreicht wird, indem die maßgeblichen Konfliktpunkte herausgearbeitet und überwunden werden, ist Aufgabe des Mediators.

Optionen: