Erbrecht und internationales Erbrecht

Generationenvertrag


Das Erbrecht ist ein komplexes wie sensibles Rechtsgebiet, das vielfältige vorausschauende Gestaltungsmöglichkeiten bereithält, damit ein Vermögen nach den Wünschen der verstorbenen Person verteilt wird. Für die meisten Erblasser ist dabei vorrangig, dass die Ihnen nahe stehenden Menschen finanziell versorgt sind und nur die ausdrücklich gewünschten erbrechtlichen oder aber testamentarisch bestimmten Folgen (z. B. Vor- und Nacherben, Vermächtnisse und Schenkungen) eintreten.

Hierbei sollten stets auch die anfallenden Erbschafts- und Schenkungssteuern und ihre finanziellen Folgen angemessen berücksichtigt werden. Bestehen familiäre und erbrechtliche Beziehung in andere Länder, müssen zusätzliche internationale Regelungen beachtet werden.

Bei der Planung und Gestaltung Ihrer künftigen Vermögensnachfolge stehen wir Ihnen gern beratend und vorausschauend zur Seite und können helfen, möglichen Streitfällen präventiv vorzubeugen. Unsere Kanzlei berät Sie außerdem hinsichtlich nationaler und internationaler erbrechtlicher und erbschaftsteuerrechtlicher Fragen, wobei wir auf die Sachkenntnis unserer mehrsprachigen Mitarbeitern (Sprachkompetenz in der deutsche, türkischen, russischen, polnischen und englischen Sprache) sowie unserer Niederlassung in Antalya/ Türkei zurückgreifen können.

Wir unterstützen Sie fachkundig bei der Gestaltung Ihrer Testamente, Erbverträge oder Nachfolgeklauseln. Im Fall von rechtlichen Auseinandersetzungen bei Eintritt eines Erbfalles beraten und vertreten wir Sie in allen erbrechtlichen Gerichtsverfahren (z.B. dem Erbscheinverfahren) und helfen, Ihre Ansprüche aus dem Pflichtteil, einer Vor- und Nacherbschaft oder einem Vermächtnis geltend zu machen bzw. unberechtigte Forderung gegen Ihre Person abzuwehren.

In Fragen, die das nationale Erbrecht betreffen, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Irene Auerochs zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner im Internationalen Erbrecht ist Herr Rechtsanwalt Cüneyt Gençer.

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