Joint Ventures mit türkischen Partner-Unternehmen
Ausgangssituation und Problemstellung
Planen Sie eine Kooperation mit einem türkischen Unternehmen?
Planen Sie ein Joint Venture in der Türkei?
Möchten Sie den selbständigen Charakter Ihres Unternehmens bewahren?
Möchten Sie über Ihr bestehendes Unternehmen hinaus ein weiteres Unternehmen gründen, aber die Kosten und Risiken nicht alleine tragen?
Möchten Sie in Ihrem Unternehmen vorhandene Ressourcen sichern und zukünftig weitergehend nutzen?
Möchten Sie den Absatzmarkt Türkei erschließen?
Sofort-Hilfe
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Ablauf und Betreuung
Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell angestrebten Ziele
Vorbereitung des Joint Ventures unter Berücksichtigung der konkreten Beteiligungsmöglichkeiten hinsichtlich Kapital, sonstigen Ressourcen, Know-How oder Betriebsanlagen
Aufzeigen der jeweils möglichen Rechtsformen des neu zu gründenden Tochterunternehmens insbesondere unter Berücksichtigung von Haftungsfragen, Zusammensetzung des Kapitals, Geschäftsführung sowie Steuerlasten
Aufsetzen der konkreten vertraglichen Regelung der Beteiligung
Eigentliche Gründung der Tochtergesellschaft
Ziele und Erfolgsaussichten
Maximierung der wirtschaftlichen Interessen
Ausschöpfen von sich bietenden Synergieeffekten, auch im Hinblick auf internationale Absatzmärkte
Einerseits Kooperation mit einem oder mehreren anderen Unternehmen durch gemeinsame Gründung und Führung des Joint Venture, dadurch Senkung der Kosten- und Risikolast
Andererseits dennoch Gewährleistung von Autonomie durch die rechtliche und organisatorische Unabhängigkeit des Tochterunternehmens von den Partnerunternehmen, dadurch geringere Haftung
Festsetzung klarer Zielsetzungen zwischen den Partnerunternehmen zur Vermeidung von potentiellen Streitigkeiten
Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer
Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten innerhalb weniger Werktage
Vertretung bei Verhandlungsführungen kurzfristig möglich
Vertretung z.B. gegenüber Behörden vor Ort nach Absprache möglich
Kosten und Gebühren
Erstberatung zu günstigen Honorarpauschalen möglich
Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für die Mandanten
Vereinbarung von Stundensätzen bzw. fairen Honorarpauschalen mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos möglich
Auf Wunsch Erstellen von detaillierten Kostenvoranschlägen möglich
Ansprechpartner in Sachen nationales und internationales Wirtschaftsrecht