Aufenthaltsrecht und Ausländerrecht
Erfahrungsgemäß wirft kaum ein Rechtsgebiet so zahlreiche Fragen und Probleme auf wie das Aufenthalts- und Ausländerrecht. Zahlreiche Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheide innerhalb der letzten Jahre erfordern hier jeweils eine genaue Überprügung der aktuellen Rechtslage. Zudem unterliegen die Betroffenen bereits bei der Antragstellung besonderen Mitwirkungs- und Erklärungspflichten.
Unsere Kanzlei berät Sie durch unsere mehrsprachigen Mitarbeiter (Sprachkompetenz in der deutschen, türkischen, russischen, polnischen und englischen Sprache) bei Fragen zum Aufenthaltsrecht, Anträgen auf Familienzusammenführung, der "Scheinehenproblematik" und der Antragsstellung bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde hinsichtlich einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Duldung.
Wir vertreten Sie in sämtlichen verwaltungsrechtlichen Verfahren, außergerichtlich und gerichtlich, vor den Aufenthaltsbehörden. So bei der Antragstellung, in Widerspruchs-, Remonstrations- und Klageverfahren, vor den Verwaltungsgerichten und den höheren Gerichten, bei Klagen gegen die Rücknahme oder Verweigerung von Aufenthaltsgenehmigungen, sowie bei Ausweisungs- und Abschiebungsverfügungen. Darüber hinaus informieren wir Sie über Fristen und Formalien in ausländerrechtlichen Verfahren, Konsequenzen bei Verstößen sowie über Auswirkungen, die ein illegaler Aufenthaltsstatus oder ein illegale Beschäftigung mit sich bringen.
Aber auch wenn Sie als Deutscher Ihre private und berufliche Lebensplanung im Ausland betreiben, beraten wir Sie und helfen Ihnen die notwendigen Unterlagen und Bescheinigungen zusammenzustellen und vertreten Sie vor den Behörden und dem Bundesverwaltungsamt.
Mit seinem Tätigkeitsschwerpunkt im Ausländerrecht steht Ihnen Herr
Rechtsanwalt Vural Aslan betreffend Ihre Fragen zu Ihrer Aufenthaltserlaubnis, der möglicherweise versagten Niederlassungserlaubnis, im Falle möglicherweise zu Unrecht erteilter Fiktionsbescheinigungen, des eigenständigen Aufenthaltsrechts, des Familiennachzugs, des Kindernachzugs, des Bleiberechts, der Duldung, der Befristung, der Ausweisung, der Abschiebung, der Ausweisungsverfügung, der Ausweisungsandrohung, der Abschiebungsandrohung, zur nachträglichen Befristung von Einreisesperren, der beantragten deutschen Staatsangehörigkeit vor allen (General-)Konsulaten und Botschaften der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, vor dem Bundesverwaltungsamt, dem Auswärtiges Amt und für notwendige Klagen beim Verwaltungsgericht als Ihr kompetenter Vertreter zur Verfügung.

