Arbeitsrecht und Sozialrecht
Das Arbeitsrecht gliedert sich in zwei Bereiche: das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht.
Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt das Individualarbeitsrecht sämtliche Belange des Arbeitsvertrages. Von dessen Zustandekommen und den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bis hin zu einer korrekten Beendigung bzw. Kündigung des Arbeitsvertrages. Das kollektive Arbeitsrecht bestimmt jene Rechte und Pflichten, die sich aus der Betriebsverfassung ergeben. So die Mitbestimmung des Betriebsrates, das Tarifvertragsrecht und das Arbeitskampfrecht.
Unsere Kanzlei bietet Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern rechtliche Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung. Hierbei reicht unser Service vom Entwerfen und Überprüfen Ihrer Arbeitsverträge bis hin zu rechtlicher Hilfe bei Problemen, die innerhalb eines Arbeitsverhältnisses entstehen können, beispielsweise bei Mobbing, Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvertrag sowie dem Arbeitszeugnis. Weiterhin unterstützen wir Sie im Umgang und in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und informieren Sie bezüglich dessen Rechte und Pflichten.
Sollten Sie daher im Arbeitsrecht den Weg zum Arbeitsgericht beschreiten müssen, so steht Ihnen Herr
Rechtsanwalt Oliver Baumann mit seinem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht im Rahmen von Kündigungsschutzklagen, d. h. bei der Vertretung betriebsbedingter, verhaltensbedingter, personenbedingter, krankheitsbedingter, ordentlicher, außerordentlicher oder auch fristloser Kündigungen zur Verfügung. Hierbei werden Kündigungsfristen, Kündigungsgründe, Formen der Änderungskündigung, die Voraussetzungen der Verdachtskündigung, die Grundlagen des Arbeitsvertrages, Regelungen eventuell vorhandener Änderungsverträge oder eines Aufhebungsvertrages berücksichtigt. Wir stehen Arbeitgebern wie Betriebsräten bei zu schließenden Betriebsvereinbarungen, eines Tarifvertrages, in Sachen Beschäftigungsanspruch bzw. Weiterbeschäftigungsanspruch, betrieblicher Übung, bei Fragen des Betriebsübergangs, des Weihnachtsgeldes, der Entgeltfortzahlung, der Krankheit, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, des Urlaubs, betreffend den Feiertag, die Freistellung, den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, die Gratifikation beratend und vertrend zur Seite. Am Arbeitsgericht besteht die Besonderheit des Gütetermins. Mit Geschick handeln wir die mögliche Abfindung außergerichtlich oder auch im Gerichtsermin aus.
Das Sozialrecht gliedert sich in die Bereiche Sozialversicherungsrecht (z. B. Erziehungsgeld und Ausbildungsförderung), Sozialversorgungsrecht (z. B. Wohngeld und Sozialhilfe bzw. Hartz IV und ALG II) sowie Schwerbehindertenrecht. Es regelt vielfältige soziale Probleme, beispielsweise bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Fragen hinsichtlich Abfindung und Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld, Ansprüchen bei notwendiger Umschulung oder Unklarheiten mit der Rente bzw. Rentenversicherung. Auf Wunsch unterstützen wir Sie in diesem wichtigen wie komplexen Rechtsgebiet beratend und vertretend.

